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für Einrichtungen
Dann sprechen Sie uns einfach an!
Unser Schwerpunkt liegt in der Vermittlung und Zeitarbeit von pädagogischen Fachkräften.
Durch unsere Qualifizierung und Spezialisierung sind Sie bei uns in guten Händen.
Unsere Referenzen und Erfahrungen bestehen aus vielen Trägern und mehr als 13 Jahren in der Zusammenarbeit.
Sie finden keine Zeit, für die Suche nach Personal? Das ganze Bewerbungsmanagement nervt Sie? Dann nehmen wir Ihnen gern den Aufwand ab!
Sie benötigen temporär eine pädagogische Unterstützung?
Dann helfen wir Ihnen schnell mit unseren Mitarbeiter*innen für kurz- oder längerfristig aus.
Unsere externen Mitarbeiter*innen kommen aus den Bereichen Erziehung, Sozial- und Heilpädagogik, Heilerziehungspflege, Kinderpflege und Sozialassistenz.
Unser Herz und unsere Arbeit widmen wir dem pädagogischen Bereich. Wir schätzen und respektieren Ihre pädagogische Arbeit, weil wir als Eltern die Anforderungen kennen.
Wir schätzen und respektieren unsere Mitarbeiter*innen, weil sie ein Teil unserer Arbeit sind. Wir legen Wert darauf, dass unser Personal Führungszeugnis, Gesundheitspass und einen Erste Hilfekurs am Kind abgelegt hat. Wir legen Wert auf Ihre Zufriedenheit.
Unsere Erfahrungen sind die Basis unserer Kompetenz. Ein erprobtes Auswahlverfahren und unser persönliches Fachwissen sorgen für die optimale Besetzung Ihrer Stelle.
Dabei prüfen wir alle Unterlagen auf Vollständigkeit und beurteilen anhand zahlreicher Kriterien.
Wir arbeiten nicht wie viele Anbieter in verschiedenen Bereichen.
Nicht halbherzig, nicht mit halber Kraft, sondern ganz und gar. Dabei ist unsere Arbeit transparent für alle. Sie können jederzeit unsere Unbedenklichkeitsbescheinigungen von verschieden Ämtern einsehen.
Nutzen Sie zur Anfrage bitte unser Formular:
FAQ
Das Zeitarbeitsunternehmen sollte unbedingt eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und sämtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Finanzamt und Tarifzugehörigkeit) vorweisen können. Sie sollten darauf achten, dass das Zeitarbeitsunternehmen im Schwerpunkt Pädagogik tätig ist und auch qualifizierte Ansprechpartner*innen hat. Wir empfehlen dem Träger die Zusammenarbeit mit mindestens 3 Zeitarbeitsunternehmen, denn ein Unternehmen kann es nicht stämmen.
Wir schließen mit einer pädagogischen Fach- und Hilfskraft einen Arbeitsvertrag ab und entsenden diesen zur Arbeitsleistung an Ihre Einrichtung. Unser Mitarbeiter*in übernimmt Aufgaben in Ihrer Einrichtung, die Sie im Rahmen ihrer/seiner Qualifikation natürlich selbst bestimmen. Dazu wird ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen, der alle wichtigen Angaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beinhaltet.
Sie richten einfach Ihre Personalanforderung an uns: online, per E-Mail und per Telefon. Sie entscheiden wie lange der Auftrag gehen soll und wie viele Stunden. Wir schauen dann, ob wir passendes Personal für Sie frei haben.
Die Abrechnung erfolgt nur für produktive Stunden in Ihrer Einrichtung. Diese werden wöchentlich auf Grundlage des Tätigkeitsnachweises abgerechnet. Die Rechnungslegung erfolgt nach der Qualifikation und dem Stundenverrechnungssatz und kann von Ihnen kalkuliert werden. Weitergehende Kosten entstehen Ihnen nicht.
Da die Welt bunt ist, haben auch wir unterschiedliche Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichen Qualifikationen. Hier ein kleiner Überblick:
ERZIEHER*IN
(ab Beantragung der staatlichen Anerkennung)
PÄDAGOGE*PÄDAGOGIN B.A./M.A./DIPLOM
(Studienabschluss Bereich Pädagogik in Deutschland)
HEILERZIEHUNGSPFLEGER*IN
(staatlich anerkannt)
PÄDAGOGE*PÄDAGOGIN B.A./M.A./DIPLOM
(anrechenbare Quereinsteiger*innen)
PÄDAGOGISCHE HILFSKRAFT*
Unser Arbeitsvertrag wird geregelt über den Tarifvertrag iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Jede/r Mitarbeiter/in* wird nach der jeweiligen Qualifikation und Berufserfahrung in die passende Entgeltgruppe eingruppiert und erhält von uns eine übertarifliche Bezahlung.
Unsere Mitarbeiter*innen sind bei der VBG versichert. Sie werden gemäß den Richtlinien der VBG unterwiesen und wir lassen durch einen von uns beauftragten Betriebsarzt alle notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführen.
Wir sind Arbeitgeber im Sinne des Arbeits- und Sozialrechts und sind für die Zahlung der Sozialbeiträge verantwortlich. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen.
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